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   BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 129/03   

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https://dejure.org/2004,14168
BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 129/03 (https://dejure.org/2004,14168)
BayObLG, Entscheidung vom 29.01.2004 - 2Z BR 129/03 (https://dejure.org/2004,14168)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 2Z BR 129/03 (https://dejure.org/2004,14168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 4 Nr. 1; ; WEG § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung am Wohnungseigentumsverfahren - Zurpckverweisung durch das Beschwerdegericht - Abgrabungen an einer Gartensondernutzungsfläche als bauliche Veränderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerde:Begründungspfl. für Absehen von mündl. Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streit über die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern untereinander; Beteiligung sämtlicher Wohnungseigentümer wegen Bindung aller Beteiligter an eine rechtskräftige Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts; Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch fehlende ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 86/02

    Umgestaltung der Grundstücksoberfläche als bauliche Veränderung der

    Auszug aus BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 129/03
    Denn eine auf Dauer angelegte Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums ist begrifflich eine bauliche Veränderung (Senatsbeschluss vom 29.8.2002 - Az. 2Z BR 74/02, Leitsatz in NZM 2003, 121; BayObLG NZM 2003, 242).

    Ein solcher Nachteil kann nicht nur in der optisch nachteiligen Veränderung des Gesamtbilds der Wohnanlage, sondern vor allem auch in der Möglichkeit einer intensiveren Nutzung der Gartenfläche, etwa durch Aufstellen eines Gartenzelts, liegen (BayObLG NZM 2003, 242).

  • OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01

    Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer

    Auszug aus BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 129/03
    Deshalb ist eine Zurückverweisung an das Landgericht unumgänglich (vgl. OLG Hamburg ZMR 2003, 868).
  • BayObLG, 29.08.2002 - 2Z BR 74/02

    Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Erweiterung einer Terasse -

    Auszug aus BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 129/03
    Denn eine auf Dauer angelegte Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums ist begrifflich eine bauliche Veränderung (Senatsbeschluss vom 29.8.2002 - Az. 2Z BR 74/02, Leitsatz in NZM 2003, 121; BayObLG NZM 2003, 242).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des

    Diesen Verfahrensfehler kann der Senat nicht beheben (vgl. OLG Hamburg ZMR 2003, 868; dazu auch BayObLG Beschluss vom 29.1.2004, 2Z BR 129/03), weil die Entscheidung des Landgerichts auch an materiell-rechtlichen Fehlern leidet und eine Entscheidung in der Sache nicht ohne weitere Tatsachenfeststellungen möglich ist.
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